Allergenkennzeichnung bei Backwaren
Stand: Januar 2017
Ab dem 13.12. 2014 müssen nach der neuen LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung EU Nr. 1169/2011) alle allergene Zutaten auch für unverpackte Gebäcke gekennzeichnet werden. Eine Zutatenliste oder Nährwertangaben sind gesetzlich nicht gefordert!
Die SchapfenMühle unterstützt Sie bei der Kennzeichnung durch:
1. Eine Tabelle von allen Markenartikeln der SchapfenMühle mit kennzeichnungspflichtigen Allergenen
2. Allergenübersichtstabelle für Ihren Aushang bzw. Kladde
3. Muster einer Verkaufsinformation für Gebäcke (mit Verkaufsargumenten, Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung, teilweise mit Quid-Angabe)
Dateien zum Download:
Unsere individuelle Serviceleistung für Sie
Gerne geben wir Ihnen Hilfestellung bei der Erstellung von Allergenangaben und der Verkaufsinformation (VKI).
Benötigen Sie eine Produktspezifikation, senden wir Ihnen diese gerne zu, oder sprechen Sie Ihren Fachberater darauf an.
Fachliche Beratung erhalten Sie telefonisch bei Hr. Schmitz unter Tel.Nr. 0731 96746 -28
oder bei Hr. Markieton unter E-Mail: t.markieton@schapfenmuehle.de